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5. Oktober 2026

Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838: Was Betreiber und Planer jetzt beachten müssen

Sicherheit im Ernstfall: Klare Orientierung nach aktuellen Standards

Wenn in öffentlichen Gebäuden, Industriehallen oder Versammlungsstätten der Strom ausfällt, entscheiden Sekunden. Eine normgerechte Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist daher kein optionales Extra, sondern baurechtlich zwingend vorgeschrieben. Im Mittelpunkt steht dabei die europäische Norm DIN EN 1838, die klare Mindestbeleuchtungsstärken, Abschaltzeiten und Erkennungsweiten für Rettungswege vorgibt.

Die wichtigsten Schwerpunkte im Überblick:

Beleuchtungsstärken auf Rettungswegen: Mindestens 1 Lux auf der Mittelachse des Fluchtwegs zur Vermeidung von Hindernissen und Stürzen.

Antwortzeiten: 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke müssen oft bereits innerhalb von 5 Sekunden, 100 % nach spätestens 60 Sekunden erreicht sein.

Regelmäßige Prüfpflichten: Automatische Prüfsysteme (gemäß DIN EN 62034) erleichtern die vorgeschriebene wöchentliche und jährliche Dokumentation der Anlagenfunktion erheblich.

Wie KRK Elektronik Sie unterstützt:
Unsere Zentral- und Gruppenbatterieanlagen sind darauf ausgelegt, alle aktuellen europäischen Normen zuverlässig zu erfüllen. Wir begleiten Sie von der herstellerunabhängigen Planung über die Installation bis zur prüffähigen Dokumentation für Sachverständigenabnahmen.

Sie planen einen Neubau oder möchten eine Bestandsanlage überprüfen lassen? Unser technischer Vertrieb berät Sie gerne persönlich.